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   BGH, 18.12.1981 - 2 StR 417/81   

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https://dejure.org/1981,12252
BGH, 18.12.1981 - 2 StR 417/81 (https://dejure.org/1981,12252)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1981 - 2 StR 417/81 (https://dejure.org/1981,12252)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1981 - 2 StR 417/81 (https://dejure.org/1981,12252)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Einsatz von Polizeispitzeln bei Rauschgiftgeschäften - Glaube des Täters als "Polizeihelfer" eingesetzt zu sein - Annahme von Lücken in der Beweiswürdigung

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.06.1981 - 4 StR 90/81

    Bewertung der Einlassung eines Angeklagten als Schutzbehauptung ohne nähere

    Auszug aus BGH, 18.12.1981 - 2 StR 417/81
    Zwar kann dem Tatrichter nicht vorgeschrieben werden, unter welchen Voraussetzungen er zu einer bestimmten Schlußfolgerung kommen darf; aus seinem Urteil muß sich jedoch ergeben, daß er seiner Pflicht zur erschöpfenden Beweiswürdigung genügt, also keinen wesentlichen Gesichtspunkt außer acht gelassen hat, der geeignet sein könnte, das Beweisergebnis zu beeinflussen (BGH, Urteile vom 4. November 1975 - 1 StR 552/75 - vom 24. Juli 1977 - 1 StR 207/77 - vom 12. Juni 1979 - 1 StR 158/79 - vom 30. Januar 1980 - 2 StR 758/79 - vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 622/80 - und Beschluß vom 9. Juni 1981 - 4 StR 90/81 -).
  • BGH, 04.11.1975 - 1 StR 552/75

    Pflicht des Tatrichters zur erschöpfenden Würdigung aller Umstände zulasten und

    Auszug aus BGH, 18.12.1981 - 2 StR 417/81
    Zwar kann dem Tatrichter nicht vorgeschrieben werden, unter welchen Voraussetzungen er zu einer bestimmten Schlußfolgerung kommen darf; aus seinem Urteil muß sich jedoch ergeben, daß er seiner Pflicht zur erschöpfenden Beweiswürdigung genügt, also keinen wesentlichen Gesichtspunkt außer acht gelassen hat, der geeignet sein könnte, das Beweisergebnis zu beeinflussen (BGH, Urteile vom 4. November 1975 - 1 StR 552/75 - vom 24. Juli 1977 - 1 StR 207/77 - vom 12. Juni 1979 - 1 StR 158/79 - vom 30. Januar 1980 - 2 StR 758/79 - vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 622/80 - und Beschluß vom 9. Juni 1981 - 4 StR 90/81 -).
  • BGH, 30.01.1980 - 2 StR 758/79

    Gemeinschaftliche Vergewaltigung einer Frau in einem einsam gelegenen Waldstück -

    Auszug aus BGH, 18.12.1981 - 2 StR 417/81
    Zwar kann dem Tatrichter nicht vorgeschrieben werden, unter welchen Voraussetzungen er zu einer bestimmten Schlußfolgerung kommen darf; aus seinem Urteil muß sich jedoch ergeben, daß er seiner Pflicht zur erschöpfenden Beweiswürdigung genügt, also keinen wesentlichen Gesichtspunkt außer acht gelassen hat, der geeignet sein könnte, das Beweisergebnis zu beeinflussen (BGH, Urteile vom 4. November 1975 - 1 StR 552/75 - vom 24. Juli 1977 - 1 StR 207/77 - vom 12. Juni 1979 - 1 StR 158/79 - vom 30. Januar 1980 - 2 StR 758/79 - vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 622/80 - und Beschluß vom 9. Juni 1981 - 4 StR 90/81 -).
  • BGH, 22.04.1975 - 5 StR 402/74

    Revisionsrechtliche Beurteilung einer fortgesetzten Untreue und

    Auszug aus BGH, 18.12.1981 - 2 StR 417/81
    Zwar braucht der Tatrichter grundsätzlich nicht sämtliche Einzelergebnisse der Beweisaufnahme im Urteil darzustellen und zu würdigen (BGH, Urteile vom 22. April 1975 - 5 StR 402/74 - und vom 30. März 1976 - 1 StR 63/76 -).
  • BGH, 30.03.1976 - 1 StR 63/76

    Unterlassen einer Belehrung und Vereidigung eines Zeugen - Beruhen des Urteils

    Auszug aus BGH, 18.12.1981 - 2 StR 417/81
    Zwar braucht der Tatrichter grundsätzlich nicht sämtliche Einzelergebnisse der Beweisaufnahme im Urteil darzustellen und zu würdigen (BGH, Urteile vom 22. April 1975 - 5 StR 402/74 - und vom 30. März 1976 - 1 StR 63/76 -).
  • BGH, 12.06.1979 - 1 StR 158/79

    Ausreichende Begründung des Urteils - Berücksichtigung des Grundsatzes der

    Auszug aus BGH, 18.12.1981 - 2 StR 417/81
    Zwar kann dem Tatrichter nicht vorgeschrieben werden, unter welchen Voraussetzungen er zu einer bestimmten Schlußfolgerung kommen darf; aus seinem Urteil muß sich jedoch ergeben, daß er seiner Pflicht zur erschöpfenden Beweiswürdigung genügt, also keinen wesentlichen Gesichtspunkt außer acht gelassen hat, der geeignet sein könnte, das Beweisergebnis zu beeinflussen (BGH, Urteile vom 4. November 1975 - 1 StR 552/75 - vom 24. Juli 1977 - 1 StR 207/77 - vom 12. Juni 1979 - 1 StR 158/79 - vom 30. Januar 1980 - 2 StR 758/79 - vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 622/80 - und Beschluß vom 9. Juni 1981 - 4 StR 90/81 -).
  • BGH, 17.12.1980 - 2 StR 622/80

    Anforderungen an eine lückenlose Beweiswürdigung - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 18.12.1981 - 2 StR 417/81
    Zwar kann dem Tatrichter nicht vorgeschrieben werden, unter welchen Voraussetzungen er zu einer bestimmten Schlußfolgerung kommen darf; aus seinem Urteil muß sich jedoch ergeben, daß er seiner Pflicht zur erschöpfenden Beweiswürdigung genügt, also keinen wesentlichen Gesichtspunkt außer acht gelassen hat, der geeignet sein könnte, das Beweisergebnis zu beeinflussen (BGH, Urteile vom 4. November 1975 - 1 StR 552/75 - vom 24. Juli 1977 - 1 StR 207/77 - vom 12. Juni 1979 - 1 StR 158/79 - vom 30. Januar 1980 - 2 StR 758/79 - vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 622/80 - und Beschluß vom 9. Juni 1981 - 4 StR 90/81 -).
  • BGH, 24.05.1977 - 1 StR 207/77

    Anwendbarkeit deutschen Strafrechts bei Vertreiben von Rauschgift - Annahme der

    Auszug aus BGH, 18.12.1981 - 2 StR 417/81
    Zwar kann dem Tatrichter nicht vorgeschrieben werden, unter welchen Voraussetzungen er zu einer bestimmten Schlußfolgerung kommen darf; aus seinem Urteil muß sich jedoch ergeben, daß er seiner Pflicht zur erschöpfenden Beweiswürdigung genügt, also keinen wesentlichen Gesichtspunkt außer acht gelassen hat, der geeignet sein könnte, das Beweisergebnis zu beeinflussen (BGH, Urteile vom 4. November 1975 - 1 StR 552/75 - vom 24. Juli 1977 - 1 StR 207/77 - vom 12. Juni 1979 - 1 StR 158/79 - vom 30. Januar 1980 - 2 StR 758/79 - vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 622/80 - und Beschluß vom 9. Juni 1981 - 4 StR 90/81 -).
  • BGH, 21.09.1984 - 2 StR 481/84

    Revision aufgrund fehlerhafter Beweiswürdigung - Darlegung und Würdigung von

    Dem Tatrichter kann zwar nicht vorgeschrieben werden, unter welchen Voraussetzungen er zu einer bestimmten Schlußfolgerung kommen darf; aus seinem Urteil muß sich jedoch ergeben, daß er seiner Pflicht zur erschöpfenden Beweiswürdigung genügt, also keinen wesentlichen Gesichtspunkt außer acht gelassen hat, der geeignet sein könnte, das Beweisergebnis zu beeinflussen (BGH, Urteil vom 18. Dezember 1981 - 2 StR 417/81 mit weiteren Nachweisen).

    Der Tatrichter braucht zwar grundsätzlich nicht sämtliche Einzelergebnisse der Beweisaufnahme im Urteil darzulegen und zu würdigen (BGH, Urteil vom 18. Dezember 1981 - 2 StR 417/81; Urteil vom 30. März 1976 - 1 StR 63/76; Urteil vom 22. April 1975 - 5 StR 87/75).

  • BGH, 17.12.1982 - 3 StR 453/82

    Beweiswürdigung - Anforderungen - Tatrichter - Begründungpflicht des Tatgerichts

    Das Landgericht hat die Aussage eines in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen nicht wiedergegeben und gewürdigt, obwohl sich deren Erörterung als wesentlicher Gesichtspunkt aufdrängte (BGH, Beschluß vom 18. Dezember 1981 - 2 StR 417/81).
  • BGH, 03.07.1985 - 2 StR 188/85

    Versuchter Totschlag in Tateinheit mit unerlaubtem Ausüben der tatsächlichen

    In Fällen dieser Art muß zumindest der entscheidende Teil der Aussage in das Urteil aufgenommen werden (vgl. BGH Beschluß vom 21. September 1984 - 2 StR 481/84;Urteil vom 18. Dezember 1981 - 2 StR 417/81).
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